Neue Anforderungen aus der Verpackungsverordnung
Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung verpflichtet nunmehr Abfüller, ihre in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen jährlich in Vollständigkeitserklärungen bei den örtlichen IHKs zu hinterlegen. Erstes Erklärungsjahr ist der Zeitraum April bis Dezember 2008.
Für die ebenfalls anzugebenden Rückführungs- und Verwertungswege zur Verfolgung durch die Landesbehörden übernimmt KBS den Mengenstromnachweis seiner Zeichennehmer.
Lizenzentgelte 2009 deutlich gesenkt
Um bis zu 35 % hat KBS die Lizenzentgelte für seine Systemteilnehmer reduziert (siehe auch Kosten/Preise). KBS folgt damit seinem Non-Profit-Auftrag und gibt Preissteigerungen auf den Schrottmärkten an seine Kunden weiter.
Auch 2010 bleiben die Preise für unsere Lizenznehmer stabil auf diesem niedrigen Niveau.
Rücklaufquoten 2007 bis 2009 wieder über 80 %
Die Quote der zur stofflichen Verwertung zurück geführten gebrauchten Verkaufsverpackungen von den Kunden unserer Systemteilnehmer lag in den letzten drei Jahren bei durchschnittlich 81 %.