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KBS-Lizenzgebühren 2012 weiterhin niedrig und stabil!

Für alle Abfüller in Stahlverpackungen, die an industrielle und gewerbliche Kunden liefern, gibt es die gute Nachricht, dass die Lizenzgebühren der KBS GmbH auch in 2012 weiterhin auf dem äußerst günstigen Niveau der Vorjahre verbleiben.

Preisdetails finden Sie unter der Rubrik - Preise

 

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Brancheninitiative Produktverantwortung (BiPv) gegründet!

Die KBS GmbH und drei weitere Betreiber herstellergetragener Systeme für die Rückführung von Verpackungen haben sich zur Brancheninitiative Produktverantwortung (BiPv) zusammengeschlossen.

Ziele dieser Arbeitsgemeinschaft sind die langfristige Sicherung der ökologisch sinnvollen Rücknahmesysteme für entleerte Verpackungen sowie eine Entbürokratisierung und damit verbundenen Abwicklungserleichterungen.

Bei Fragen zu diesem Thema mailen Sie uns bitte.

info@kbs-recycling.de

 

 

 

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KBS - Kreislaufsystem Blechverpackungen Stahl GmbH:

Die alternative und preiswerte Recycling-Lösung im Dschungel der Verpackungsverordnung!

Vor dem Hintergrund des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind inzwischen eine Reihe ergänzende untergesetzliche Regelwerke und Verordnungen in Kraft.

Abfüller und Verpacker sind als Erstinverkehrbringer ihrer Ware nebst Verpackung grundsätzlich zur kostenlosen Rücknahme und Verwertung ihrer Verpackungen verpflichtet. Dabei müssen Verkaufsverpackungen, die den privaten Endverbraucher erreichen, bei dualen Systemen lizenziert werden (5. Novelle der Verpackungsverordnung).

Entscheidend ist hierbei, dass die Lizenzierungspflicht bei dualen Systemen nicht gilt (gemäß § 7 VerpackV), wenn

- die Produkte direkt von Fachbetrieben bezogen und verarbeitet werden (auch  über den Handel),

- an gewerbliche Fachbetriebe verkauft wird, die diese Produkte nicht am eigenen Firmenstandort einsetzen und verarbeiten,

- an gewerbliche Betriebe verkauft wird, die diese Verpackungen nicht über ihren Privathaushalt entsorgen.

Sollten also die Absatzwege eines Abfüllers so ausgestaltet sein, dass seine Kunden ausschließlich diesen Strukturen zugeordnet werden können, so entfällt die Lizenzierungspflicht bei dualen Systemen und ebenso die Abgabe einer Vollständigkeitserklärung an die IHK.

Sollten nur Teilmengen diesen Absatzstrukturen entsprechen, so kann die gesamte Verpackungsmenge gesplittet werden: Der Teil an private Haushalte ist bei einem dualen System anzumelden, für den gewerblichen Teil ist die Eigenrücknahme oder Beauftragung Dritter nach § 7 zugelassen. Eine Vollständigkeitserklärung ist erst ab Überschreiten der Bagatellmenge von 30.000 kg/Jahr für die LVP-Fraktion (Weißblech, Alu, Kunststoff, Verbunde) notwendig.

Unter § 7, Eigenrücknahme bzw. § 11 Beauftragung Dritter, ist der Tätigkeitsbereich von KBS anzusiedeln. Seit 1993 hat KBS als Schöpfung der metallverpackungsherstellenden Industrie, der Weißblech-/Stahlindustrie und auch der Schrottrecyclingwirtschaft diese Aufgaben nach den jeweiligen Bestimmungen der VerpackV mit großem Erfolg und zur vollen Zufriedenheit seiner Lizenznehmer wahrgenommen. 

Dabei konnten die Lizenzgebühren immer weiter gesenkt werden und liegen für Stahlverpackungen bei fast nur einem Zehntel der inzwischen in dualen Systemen verlangten Entsorgungspreise (63 €/t bei 3-Jahresvertrag für Stahl). Eine echte preiswerte Alternative also, wenn die Kriterien weitgehend zutreffen.

Dabei kann vom Abfüller nicht verlangt werden, dass er sich im einzelnen überzeugt, ob seine gewerblichen Kunden tatsächlich nicht über die Haushaltstonne auch diese Verpackungen entsorgen. Oft ist aber über die Art der Absatzwege oder über die Produktbeschaffenheit oder die Gebindegrößen bereits eine Zuordnung generell möglich. Auch darf in zumutbarer Weise geschätzt werden.

Ganz sicher macht es sich eine Vielzahl von Abfüllern leicht und lizenziert alle seine Verpackungen über ein duales System. Hier kann entsprechende Aufklärung und Beratung erheblich Geld sparen helfen.

Selbstverständlich steht KBS mit entsprechenden detaillierten Auskünften - auch in Einzelgesprächen - zur Verfügung.

Auch bei den Verpackungsmengen, die unzweifelhaft an private Haushalte geliefert werden, lässt sich in vielen Fällen die Lizenzgebühr noch optimieren. Nach jahrelangem DSD-Monopol sind zurzeit neun duale Systeme auf dem Markt und üben sich in erheblichem Wettbewerb. Einige Systeme bieten aufgrund detaillierter Analysen attraktivere Konditionen durch Heranziehung sogenannter Branchenlösungen nach § 6, Abs. 2. Dabei werden Teilmengen, die an sogenannten den privaten Endbverbrauchern gleichgestellten Anfallstellen im Rahmen einer bestätigten Branchenlösung erfasst werden, nicht in dualen Systemen lizenzpflichtig.

Auch hier kann eine genauere Analyse der Absatzwege bzw. der individuellen Kundenstrukturen dem Abfüller in vielen Fällen eine deutliche Verringerung seiner gesamten Lizenzkosten bringen.

Bei dieser Fragestellung steht KBS gerne mit Rat und Tipps zur Verfügung. 

Der Verband Metallverpackungen, Gesellschafter der KBS GmbH, hat nach Gesprächen mit den Dualen-System-Betreibern eine Kooperation mit der Vfw GmbH, Köln, begründet. Ausschlaggebend war hier insbesondere das Mittelstandskonzept auf der Entsorgerseite und die Erfahrungen mit speziellen Branchenlösungen. Ziel der Kooperation ist es, der in Weißblech verpackenden abfüllenden Industrie wieder zu  marktgerechten Lizenzentgelten für Weißblech zu verhelfen. 2009/2010 hatten die dualen Systeme die Entgelte plötzlich um ca. 130 % angehoben, während andere Materialfraktionen kaum verändert wurden.

Grundsätzlich gilt die Maßgabe, möglichst verschiedene Angebote einzuholen und gerne auch die Mengen nach Verpackungsarten oder nach der privaten bzw. gewerblichen Zuordnung zu splitten.

Nur ein wenig mehr Mühe mit oftmals überraschend großem Einsparungseffekt!